Author(s)
Goetvinck Karla
Source

Dokumentationszentrum über die Vlaamse Rand, 2008

Organisation
Documentatiecentrum Vlaamse Rand
Year
2008
Language
DE
stadsrand brussel

Die Großstadtregion

1996 unterbreitete der flämische Minister für Raumordnung, Eddy Baldewyns, den Entwurf eines Ruimtelijk Structuurplan Vlaanderen (RSV, Raumordnungsplanes für Flandern). Schließlich sollten die Regionen, gefolgt von den Provinzen und von den Gemeinden, eine kohärente Ansicht der Raumordnung ausarbeiten. Der Ausgangspunkt der Stadtplaner war den restlichen Grünraum in Flandern zum größten Teil aufrecht zu erhalten. Die Behörden bevorzugten die Ansiedlung von Wohnungen, Geschäftsstellen und Unternehmen in den Städten und Umgebung. Der RVS bezog sich auf 3 Großstädte: Antwerpen, Gent und Brüssel. Die flämische Region hat natürlich kein Mitbestimmungsrecht in der Brüsseler Hauptstadtregion. Der Plan bildet aber die Grundlage zur räumlichen Einverleibung von nicht weniger als 15 Gemeinden aus dem Vlaamse Rand (flämischen Gürtel) zur Großstadtregion. Es handelte sich um Sint-Genesius-Rode, Beersel, Linkebeek, Drogenbos, Sint-Pieters-Leeuw, Dilbeek, Asse, Wemmel, Grimbergen, Vilvoorde, Machelen, Zaventem, Kraainem, Wezembeek-Oppem und Tervuren. Eine genauere Abgrenzung war erst nachträglich geplant.

Protest und Anpassung

Der Plan löste eine Protestwelle aus. Die öffentliche Untersuchung gab Anlass zu 35.000 Beschwerden, von denen gut 10 % ausschließlich in Zusammenhang mit dem Vlaamse Rand standen. Die Bezirksabteilungen der flämischen politischen Parteien, die Verbände und die Gemeinden äußerten ihre Unzufriedenheit. Der Plan war in Widerspruch zur grünen Gürtelpolitik, die die Behörden seit über 30 Jahren dort führten. Darauf wurde der Name des RVS umbenannt (in Vlaams Stedelijk Gebied rond Brussel (VSGB, flämisches Stadtgebiet um Brüssel)) mit dem Ziel, dieses Stadtgebiet möglichst beschränkt abzugrenzen. Später wurde die Liste der betreffenden Gemeinden eingekürzt. Linkebeek und Sint-Genesius-Rode wurden aus der Liste gestrichen. In einer nächsten Phase traf die flämische Regierung die Entscheidung, dass das VSGB eine eigene Entwicklungsperspektive bekommen sollte. Sie wollte in diesem Stadtgürtel keine schwerere Urbanisierungspolitik, wie in anderen Stadtgebieten, betreiben. Frühere Zielsetzungen, wie das Schaffen von zusätzlichen Wohnungen und Betriebsgeländen, hatten nun keine Priorität mehr. Wichtiger war die Erhaltung des Grünraums. Der flämischen Regierung war es lieber ältere Betriebsgelände zu sanieren und Wohnzentren intensiver zu benutzen. Es sollten Begleitmaßnahmen in Bereich des Grünraums, der Wirtschaft, der Wohnraumbeschaffung und der Mobilität getroffen werden.

Fortsetzung

Mittlerweile ist die dritte Phase des Abgrenzungsprozesses vollständig beendet: Der Vorschlag zum Abschlussbericht. Die flämische Regierung hat vor, noch dieses Jahr den endgültigen Abschlussbericht zu verfassen So ein Bericht hat keine juristische Gültigkeit, bildet jedoch die Rechtsgrundlage für einen Gewestelijk Ruimtelijk Uitvoeringsplan (gewRUP, regionalen räumlichen Ausführungsplan), und der hat sehr wohl juristische Gültigkeit. Der planmäßige Aufbau ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen. In dem regionalen Ausführungsplan wird das VSGB bis zur Ebene der Parzellierung abgegrenzt werden. Der Plan enthält auch Bestimmungsänderungen und Vorschriften in Sachen Einrichtung und Verwaltung. Er bestimmt, genau so wie der jetzige Sektorenplan, den Rahmen für das Erteilen der Genehmigungen. Die Öffentlichkeit wird sich zweimal dazu äußern können. Es erfolgen noch eine öffentliche Umwelterträglichkeitsprüfung und eine Untersuchung für das gewRUP selbst.


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Publication type
Card
Category
Architecture / Urban Planning
Relation Brussels/Flanders
Region
Vlaamse Rand