Documentatiecentrum Vlaamse Rand, Rand-ABC-fiche, oktober 2015
Einführung
Anzahl Schüler an französischsprachigen Grundschulen
| 1/2/2011 | 1/2/2012 | 1/2/2013 | 1/2/2014 | |
| Drogenbos | 196 | 211 | 224 | 238 |
| Kraainem | 356 | 393 | 384 | 364 |
| Linkebeek | 183 | 166 | 169 | 167 |
| Sint-Genesius-Rode | 652 | 609 | 629 | 609 |
| Wemmel | 676 | 684 | 708 | 716 |
| Wezembeek-Oppem | 800 | 807 | 810 | 829 |
| Gesamt | 2.863 | 2.870 | 2.924 | 2.923 |
QUELLE: Cijferboek Vlaamse Rand (Zahlen ab 2004)
In diesen Schulen werden nur Schüler zugelassen, die Französisch als Muttersprache haben und in einer dieser 6 Gemeinden wohnen. Die jeweilige Kontrolle (die sogenannte Sprachinspektion) ist eine föderale Angelegenheit. Die Schulen selbst werden von der Flämischen Gemeinschaft finanziert.
Streit um die Zuständigkeit
1996 reichte das Flämische Parlament bei seiner Regierung den Antrag ein, diese Protokollabkommen zu ändern, weil sie gegen die belgische Verfassung verstoßen würden. Diese garantiere zwar das Recht auf einen derartigen Unterricht, bestimme aber gleichzeitig, dass nur die Flämische Gemeinschaft für das Bildungswesen in Flandern zuständig sei. Das Flämische Parlament wollte die Schulen kontrollieren, für die es finanziell verantwortlich war. Auf französischsprachiger Seite wurde hingegen vorgebracht, dass der Föderalstaat für die Finanzierung sorgt. Dies gilt jedoch für praktisch den gesamten flämischen Haushalt. Die Finanzausstattung wird für die 8 betreffenden Schulen, wie für alle anderen belgischen Schulen, anhand der Schülerzahlen berechnet.
Am 17. Dezember 2007 billigte der Erziehungsrat des Flämischen Parlaments einstimmig einen Dekretentwurf. Auch bei der Abstimmung im Flämischen Parlament am 23. Oktober 2009 wurde das sogenannte Inspektionsdekret quasi einstimmig gebilligt. Nur das einzige französischsprachige Parlamentsmitglied Christian Van Eyken stimmte dagegen.
Das Inspektionsdekret war ein Auslegungsdekret, in dem die Flämische Gemeinschaft ihre Zuständigkeit für den französischsprachigen Grundschulunterricht in den flämischen Randgemeinden bestätigte. Französischsprachige Grundschulen mussten ab jetzt die flämischen Qualifikationsziele einhalten (sofern das Flämische Parlament keine Abweichung genehmigte), einen von der Flämischen Regierung gebilligten Lehrplan anwenden, sich von einem Flämischen Zentrum für Schülerbetreuung (CLB) betreuen lassen und sich der flämischen pädagogischen Inspektion unterziehen. All dies erfolgte, aufgrund der Fazilitäten, auf Französisch.
Französischsprachige Politiker befürchteten, dass dies den Schulen den Todesstoß versetzen werde. Die Schülerzahlen waren damals leicht gesunken und die Vollstreckung des Dekrets würde nach ihrer Meinung zu einem allmählichen Abbau des französischsprachigen Charakters der betreffenden Schulen führen – obwohl sich eine Mehrheit der Schüler für den französischsprachigen weiterführenden Unterricht entscheidet.
Deshalb strengten die Verwaltungen der sechs Fazilitäten-Gemeinden, einige Hundert Eltern und Lehrer aus den acht beteiligten Schulen, sowie das Parlament der Französischen Gemeinschaft ein Berufungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof an. Dieser Gerichtshof beschloss am 29. Juli 2010 eine Aussetzung und am 28. Oktober 2010 eine Nichtigerklärung einiger Bestimmungen des Dekrets, etwa des Artikels, der die Inspektionsbefugnis flämischen Inspektoren gewährte. Die pädagogische Inspektion wurde deshalb weiterhin von Inspektoren und nach den Normen der Französischen Gemeinschaft vorgenommen, sogar dann, wenn die Französische Gemeinschaft nicht in Flandern befugt ist. Die Inspektoren der Französischen Gemeinschaft müssen jedoch ihren Bericht in niederländischer Sprache der Flämischen Gemeinschaft übermitteln. Die Kontrolle der Kontrolle ist deshalb eine flämische Angelegenheit.
Andere Bestimmungen aus dem Dekret wurden beibehalten. So müssen sich die französischsprachigen Schulen von einem flämischen Zentrum für Schülerbetreuung betreuen lassen – zumindest, wenn das Personal dieses Zentrums Französisch beherrscht. Für psychologische Betreuung und Logopädie dürfen sie sich jedoch immer noch an ein französischsprachiges Zentrum wenden. Der Gerichtshof erkennt auch die Befugnis der Flämischen Gemeinschaft an, Entwicklungs- und Qualifikationsziele für die französischsprachigen Schulen festzulegen. Der Gerichtshof hat aber auch bestimmt, dass – wenn die Schulen eine Abweichung beantragen, um die französischsprachigen Entwicklungs- und Qualifikationsziele anwenden zu können – die Flämische Gemeinschaft dies nicht verweigern kann. Die Flämische Gemeinschaft hat früher nämlich bereits die Abschlusszeugnisse der Französischen Gemeinschaft anerkannt.
Fußnoten
1 Daneben gibt es selbstverständlich auch niederländischsprachige Schulen in den betreffenden Gemeinden.
Weitere Informationen
- Dienst van de adjunct van de gouverneur, Pedagogische inspectie van de Franstalige scholen van de randgemeenten
- Übersicht französischsprachige Grundschulen in den 6 Randgemeinden mit Fazilitäten