Auteur(s)
Mares Ann
Bron

Documentatiecentrum Vlaamse Rand, Rand-ABC-fiche, april 2013

Organisatie
Documentatiecentrum Vlaamse Rand
Jaar
2013
Taal
DE
Rand-abc fiche

In Belgien wurde eine Anzahl von Institutionen gegründet, die zum Ziel haben, die Beziehungen zwischen den Sprachgemeinschaften zu pazifizieren. Die nach gemeinschaftlichen Verhandlungen zustande gekommene Sprachgesetzgebung ließ ja Raum für weitere Interpretationen. Die Empfehlungen der Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle (SKSK) dienen zur Beseitigung der Meinungsunterschiede infolge solcher Undeutlichkeiten. Daneben überprüft ein Vizegouverneur für Brüssel-Hauptstadt die Anwendung der Sprachgesetzgebung in den Brüsseler Gemeinden und für Beschwerden oder Verstöße in den sechs Randgemeinden gibt es den Beigeordneten des Gouverneurs der Provinz Flämisch-Brabant.

Die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle ist eine beratende Institution, die über die strikte Anwendung der Sprachgesetzgebung wachen muss. Im Fall einer Beschwerde oder eines Verstoßes bei einem Öffentlichen Dienst (föderal, gemeinschaftlich, regional, Provinzen, Gemeinden oder gleichgesetzte Verwaltungen), kann die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle eine Untersuchung anstellen und eine Empfehlung formulieren. Diese Empfehlungen sind nicht rechtsverbindlich. Privatpersonen können bei der SKSK eine Beschwerde einreichen (per Einschreiben und gerichtet an den Vorsitzenden) und auch ein Minister soll die SKSK für Beratung zur Sprachgesetzgebung bei diesbezüglichen Initiativen in Anspruch nehmen. Die Ständige Kommission befasst sich ebenfalls mit der Aufsicht über die im Sprachengesetz vorgesehenen Sprachprüfungene.1


Aktivitäten

Es gibt eine niederländischsprachige und eine französischsprachige Abteilung, und die beiden treffen sich in einer Vereinigten Versammlung. Die Abteilungen sind für die ihr Sprachgebiet anbetreffenden Angelegenheiten in Gemeinden ohne Sonderregelung zuständig. In der Vereinigten Versammlung werden Sachen behandelt, welche die Brüsseler Gemeinden, die Fazilitätengemeinden oder das deutsche Sprachgebiet anbetreffen, oder welche die Sprachgesetzgebung übersteigen, wie den Minderheitenschutz. Es gibt Unterschiede was die Zuständigkeiten anbetrifft, je nach den Vorschriften in den jeweiligen Sprachgebieten. So überprüft die niederländischsprachige Abteilung auch die Befolgung des Dekrets vom 19. Juli 1973 zur 'Regelung des Gebrauchs der Sprachen im Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie in den durch die Gesetze und Verordnungen vorgeschriebenen Handlungen und Dokumenten der Unternehmen'. Die SKSK zählt einen (zweisprachigen) Vorsitzenden und 11 Mitglieder, die jeweils für eine Periode von 4 Jahren ernannt sind. Die Kandidaten werden vom flämischen, wallonischen und deutschen Gemeinschaftsrat vorgeschlagen und der Vorsitzende von der Abgeordnetenkammer.


Die Vereinigte Versammlung

Die Vereinige Versammlung befasst sich also mit Angelegenheiten, die nicht über sprachhomogene Gebiete handeln. Die Versammlung besteht aus 5 niederländischsprachigen und 5 französischsprachigen Mitgliedern, ergänzt um ein deutschsprachiges Kommissionsmitglied, das nur dann konsultiert wird, wenn Gemeinden aus dem deutschen Sprachgebiet oder aus der Malmedyer Gegend beteiligt sind. Im Hinblick auf die Parität in der Zusammensetzung hat der Gesetzgeber auch eine Regelung ausgearbeitet für den Fall, dass die Kommissionsmitglieder keine Übereinstimmung über eine bestimmte Beschwerde erreichen. Wenn keine Empfehlung formuliert werden kann innerhalb von 180 Tagen nach dem Einreichen einer Beschwerde, kann der Innenminister die Verantwortlichkeit auf sich nehmen und innerhalb von 30 Tagen eine Empfehlung formulieren. Wenn diese Frist überschritten wird, ist die SKSK dennoch dazu verpflichtet, die Beschwerden zu behandeln; in anderen Worten, die Beschwerde verfällt nicht wenn die Frist von 180 Tagen überschritten ist.Die Entscheidungen der SKSK werden in der Form von Gutachten abgegeben, wodurch die beteiligten Behörden die endgültige Entscheidungszuständigkeit erhielten und sie die Empfehlungen deshalb auch nicht beachten mussten. Die Empfehlungen befassen sich oft mit Interpretationen von undeutlichen Bestimmungen in der Sprachgesetzgebung, über die es auf politischer Ebene eine grundsätzliche Uneinigkeit zwischen den Gemeinschaften gibt.


Hintergrund

Die Ständige Kommission wurde 1932 errichtet, deren Aufgabe es war, zu überprüfen, ob die Sprachgesetze nachgekommen wurden. Sie war aus 6 Mitgliedern zusammengesetzt, die für 4 Jahre vom König ernannt wurden. Sie wurden aus den Mitgliedern der flämischen und französischen Königlichen Akademie der Sprache und Literatur gewählt. Dieses neue Gremium musste die strikte Anwendung der Sprachgesetze in der Verwaltung, in der Justiz und im Unterricht überprüfen, hatte jedoch nur eine beratende Zuständigkeit. Diese Kommission konnte auch erst auftreten, nachdem eine Beschwerde eingereicht worden war. Diese Beschwerde wurde dann zusammen mit der Empfehlung zu einer Lösung der Regierung ausgehändigt. Aufgrund des umständlichen Verfahrens und des Mangels an sanktionierender Zuständigkeit, blieb es jedoch möglich, allerlei Übertretungen zu begehen. Die höhere Verwaltung war ja von Französisch Sprechender dominiert, welche die Sprachgesetze oft als eine unerwünschte Einmischung von oben empfanden.

vct 1932
Auszüge aus Berichten der niederländischsprachigen und der französischsprachigen Abteilung, 1949 (Archiven des Brüsseler Informations-, Dokumentations- und Untersuchungszentrums, AMVB).

vct briefhoofd

Diese Haltung führte zu neuen Enttäuschungen an flämischer Seite und zu außerparlamentarischen Aktionen. Während der Besatzung änderte sich der Auftrag der Ständigen Kommission. Unter dem Vorsitz von Flor Grammens2 erhielt die Kommission ab Dezember 1941 jedoch Untersuchungsmöglichkeiten und einen Stab von 36 Mitgliedern. Für die Kommission Grammens war das Anpacken von Missständen im Unterricht eine Priorität. Die Sprachgesetze vom 1932 basierten sich auf dem Prinzip 'Gebietssprache = Unterrichtssprache' und in Brüssel wurde von der Sprache des Familienoberhaupts ausgegangen. Die Kontrolle über die Muttersprache des Kindes blieb aber aus, sodass der Unterricht den 'Französisierungsmechanismus' par excellence blieb. Während der Besatzung organisierte die Kommission Grammens zwar Kontrollen der Sprachenerklärungen der Familienoberhaupte. Die Kontrollen ergaben, dass von den 37.530 Schülern in den französischsprachigen Klassen eigentlich 15.778 niederländischsprachig waren. Nach Gegenkontrollen vom Ministerium des öffentlichen Unterrichts würden schließlich nur einige Hunderte von Schülern vom französischsprachigen in den niederländischsprachigen Unterricht versetzt. Trotz dieses geringen Ergebnisses wirkte sich diese Sache auch nach der Befreiung auf die gemeinschaftlichen Beziehungen aus. Ab den sechziger Jahren würde die ‘liberté du père de famille’ zu einem der wichtigsten Symbolen des französischsprachigen Widerstands gegen die Sprachgesetzgebung. 1946 wurde wiederum eine Kommission für Sprachenkontrolle installiert, wie es 1932 vom Gesetzgeber festgelegt wurde. Die Kommission Grammens wurde aufgehoben und die Bestimmungen aus der Zeit vor der Besatzung traten wieder in Kraft. Die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle erschien erst in ihrer heutigen Form nach dem Sprachenkompromiss von Hertoginnedal (1963) und den daraus entstandenen Sprachgesetzen.


Hertoginnedal und das Sankt-Michaels-Abkommen

Am 23. März 1964 wurde die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle wiederum gegründet. Die Anwendung der Sprachgesetze kann ohne schlagkräftige Kontrollmechanismen ja nicht gewährleistet werden, so hat sich herausgestellt. Mit dem Sankt-Michaels-Abkommen wurden die Befugnisse der SKSK erweitert. Während die Kommission vorher nur eine beratende Funktion hatte, ist sie jetzt theoretisch dazu ermächtigt, gegen Verstöße gegen die Sprachengesetzgebung vorzugehen. Beteiligte Privatpersonen aus der Region Brüssel-Hauptstadt, den Fazilitätengemeinden oder dem deutschen Sprachgebiet können bei der SKSK eine Beschwerde zum Sprachgebrauch der Verwaltung in den Beziehungen mit Privatpersonen und mit dem Publikum einreichen. Die Kommissionsmitglieder können auch selbst entscheiden, Sachen zu behandeln, bei denen kein direktes Interesse von Privatpersonen nachweisbar ist. Innerhalb von 45 Tagen muss die Vereinigte Versammlung der Ständigen Kommission eine Empfehlung formulieren, ggf. mit einem Mahnschreiben dazu, das der Person, welche die Beschwerde einreicht, den beteiligten Behörden und dem Minister der Inneren Angelegenheiten zugestellt wird. Eine wichtige Änderung seit dem Sankt-Michaels-Abkommen besteht darin, dass falls einer solchen Mahnung nicht befolgt wird, die SKSK selbst Maßnahmen nehmen kann, damit die Befolgung der Sprachgesetzgebung gewährleistet wird. Diese sogenannte Subrogationsbefugnis wurde jedoch noch nicht benutzt.


Übersicht der Anzahl der behandelten Sachen im Zeitraum 1995-2015

Die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle erstattet Bericht in der Form eines Jahresberichts über die Tätigkeiten an den Senat. Die meisten eingereichten Sachen und also auch die abgegebenen Gutachten betreffen bei der Vereinigten Versammlung eingereichten Beschwerden. Bei den Fragen zur Beratung handelt es sich unter anderem über die Anwendung der Stellenpläne gegründet auf die Zugehörigkeit einer Sprachgemeinschaft, Verstöße gegen die Sprachgesetzgebung, die Sprachkenntnisse des Personals, mehrsprachige Faltblätter, aber z.B. auch über die wachsende Anzahl der englischsprachigen Aufschriften (unter anderem zu den 'Kiss-and-Ride'-Verkehrsschildern). In der Vergangenheit haben verschiedene Interpretationen der Sprachgesetzgebung zu abweichenden Empfehlungen der niederländischsprachigen und französischsprachigen Abteilungen geführt, aber auch innerhalb der jeweiligen Sprachgebiete gibt es nicht immer Einstimmigkeit. Wie aus den unten stehenden Grafiken hervorgeht, werden bei der niederländischsprachigen Abteilung erheblich mehr Klagen und Beratungsfragen eingereicht als bei der französischsprachigen Abteilung. Die Anzahl der Fragen und Beschwerden weist in den vergangenen Jahren auch starke Schwankungen auf. Weitere Untersuchungen über den Inhalt der behandelten Sachen kann für Klarheit sorgen über den Einfluss der Aktualität und der gemeinschaftlichen Beziehungen auf die Arbeitslast der Ständigen Kommission für Sprachenkontrollee.

Grafik 1: Anzahl der eingereichten Sachen bei der Ständigen Kommission, Vereinigte Versammlung, Periode 1995-2015

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Grafik 2: Anzahl der abgegebenen Empfehlungen Sachen bei der Ständigen Kommission, Vereinigte Versammlung, Periode 1995-2015

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Grafik 3: Eingereichte und behandelte Sachen in der französischsprachigen und niederländischsprachigen Abteilung der Ständigen Kommission für die Sprachkontrolle, 1995-2015
 
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FUSSNOTEN

1 Die Befugnisse und die Tätigkeiten der Ständigen Kommission für die Sprachkontrolle werden geregelt im Kapitel VIII der koordinierten Gesetze über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten (SWT, Königlicher Erlass vom 18. Juli 1966, B.S. 2. August 1966), im Königlichen Erlass (4. August 1969, B.S. 30. September 1969) zur Regelung des Statuts des Vorsitzenden und der Mitglieder der Ständigen Kommission für Sprachenkontrolle anlässlich des Sint-Michiels-Abkommens (Gesetz vom 16. Juli 1993, Königlicher Erlass vom 19. Februar 1995).
2 Grammens war Lehrer in der Sprachgrenzengemeinde Ronse. Er protestierte gegen die Nichtbefolgung der Sprachgesetzgebung, indem er die Straßenschilder und Wegweiser selbst überstrich.

NÄHERE AUSKÜNFTE

 

  • Boes Marc, De Vaste Commissie voor Taaltoezicht: een kennismaking?, in Mens en Recht. Essays tussen rechtstheorie en rechtspraktijk, Liber Amicorum Jan M. Broekman, Leuven, 1997, pp. 13-33.
  • Clement Jan (e.a.), Het Sint-Michielsakkoord en zijn achtergronden, Antwerpen, Maklu, 1993.
  • De Metsenaere Machteld, Vaste Commissie voor Taaltoezicht (VCT), in Nieuwe Encyclopedie van de Vlaamse Beweging, Tielt, Lannoo, pp. 3172-3175.
  • de Meyer D., De Vaste Commissie voor Taaltoezicht, in Tijdschrift voor bestuurswetenschappen en Publiekrecht (1971), pp. 74-85.
  • Deridder Lennart, De nieuwe bevoegdheden van de Vaste Commissie voor Taaltoezicht in Brussel en de faciliteitengemeenten, in Tijdschrift voor Bestuurswetenschappen en Publiekrecht (TBP), 1997, pp. 301-384.
  • Detant Anja, Tussen (taal)wet en werkelijkheid: interpretatiegeschillen en politieke bezwaren, in Witte E. (e.a.) Het Brussels Hoofdstedelijk Gewest en de Taalwetgeving, Brusselse Thema's 5, 1998, pp. 75-107.
  • Dierickx Rudy, De Eerste Kommissie Taaltoezicht en de Brusselse onderwijspolitiek onder Duitse bezetting (mei 1940-december 1941), in Taal en Sociale Integratie 11, 1988, pp. 47-124.
  • Koppen Jimmy, Distelmans Bart & Janssens Rudi, Taalfaciliteiten in de Rand. Ontwikkelingslijnen, conflictgebied en taalpraktijk, in Brusselse Thema's 9, 2002.
  • Ruys Bob, De Vaste Commissie voor Taaltoezicht. Een studie van de controle op de toepassing van de Belgische taalwetgeving, Brugge, Die Keure, 1980.
  • Van Orshoven Piet, Brussel, Brabant en de minderheden. in: A. Alen & L.P.Suetens (red.), Het federale België na de vierde staatshervorming, Brugge, Die Keure, 1993, p. 227-264.
QUELLEN LINKS
  • Vaste Commissie voor Taaltoezicht, Algemene Directie Instellingen, Website van de Federale Overheidsdienst Binnenlandse Zaken
  • Der Steunpunt taalwetwijzer veröffentlichte eine Übersicht der Empfehlungen der SKSK über die Lagen, in denen der Gebrauch einer Fremdsprache, außer den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen, erlaubt ist.
Publicatie type
Fiche
Categorie
Communautaire verhoudingen
Instellingen / wetgeving
Taal
Taalwetgeving / taalpolitiek
Regio
Vlaamse Rand
Brussels Hoofdstedelijk Gewest
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