Dokumentationszentrum über die Vlaamse Rand, 2010
Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten wurde am 1. Februar 1995 von den Mitgliedern des Europarates angenommen und den Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung und Ratifizierung vorgelegt. Dieses Rahmenübereinkommen, oder auch Rahmenkonvention genannt, soll die Spannungen zwischen den Gemeinschaften durch die Festlegung einer Reihe von Mindestrechten zur Behandlung nationaler Minderheiten im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Bereich abbauen. Die Mitgliedstaaten sollen unter anderem sicherstellen, dass die anerkannten Minderheiten Zugang zu den Medien haben, den Unterricht in der eigenen Sprache besuchen dürfen und bei den Behördenkontakten ihre eigene Sprache benutzen können, so dass ihre Kultur und Identität gewahrt bleibt.
Die Verwirklichung und Implementierung dieses Übereinkommens sowie die Festlegung des Begriffes "nationale Minderheit" wurde den Mitgliedstaaten überlassen. Der Europarat bot den Mitgliedstaaten demnach einen Auslegungsspielraum und die Möglichkeit, Reserven zu schaffen; ein pragmatisches Vorgehen, das notwendig ist, damit das Übereinkommen von möglichst vielen Mitgliedstaaten unter Wahrung der internen institutionellen Bedingungen und Gleichgewichtsverhältnisse unterstützt wird. Verschiedene Mitgliedstaaten wie Deutschland, Dänemark und die Schweiz haben das Übereinkommen daher unter Vorbehalt ratifiziert.
Die belgische föderale Regierung hat das Übereinkommen am 31. Juli 2001 als Bestandteil eines erweiterten gemeinschaftlichen Kompromisses (das Lambermont-Abkommen) mit der folgenden Relativierung unterzeichnet: Das Königreich Belgien erklärt, dass die Anwendung des Rahmenübereinkommens die verfassungsrechtlichen Vorschriften, Garantien oder Grundsätze sowie die Rechtsvorschriften und Dekrete, die derzeit den Sprachengebrauch regeln, unberührt lassen. Das Königreich Belgien erklärt, dass der Begriff "nationale Minderheit" von der Interministeriellen Konferenz Außenpolitik festgelegt werden soll.
Diese Interministerielle Konferenz Außenpolitik (IKAP) sollte die Regeln für die Unterzeichnung sowie eine Definition des Begriffs 'nationale Minderheit' festlegen. Allerdings scheiterte sie bisher darin. Verfassungsrechtler wiesen zudem darauf hin, dass die Tragweite und die Auswirkungen einer Ratifizierung des Minderheitenübereinkommens auf die belgische Verfassungsordnung, die Sprachengesetzgebung sowie die Gleichgewichtsverhältnisse zwischen den Gemeinschaften in Belgien nicht vorhersehbar sind. Denn das Minderheitenübereinkommen läuft dem Territorialitätsgrundsatz, welcher eine der Grundlagen der Einteilung in Sprachgebiete und der Sprachengesetzgebung in Belgien bildet, zuwider.
Da es sich bei dem Rahmenübereinkommen um ein gemischtes Übereinkommen handelt, müssen alle Teilparlamente der Unterzeichnung und Ratifizierung zustimmen. Die flämische Regierung erklärte (24. Juli 1997), sie sei nur zur Unterschrift bereit, unter der Voraussetzung, dass im Hinblick auf die bestehenden institutionellen Gleichgewichtsverhältnisse innerhalb des föderalen Staates und der Sprachengesetzgebung weder die niederländischsprachige noch die französischsprachige Bevölkerung als nationale Minderheit angesehen werden kann. Beide Gemeinschaften sind im eigenen Sprachgebiet vorherrschend und bilden eine Minderheit in der eigenen Region, jedoch sind beide in den föderalen Strukturen und in der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt gleich stark vertreten.
In einer Zusatzresolution brachte der Europarat 2002 jedoch zum Ausdruck, dass sich der Begriff der nationalen Minderheit auch auf regionale Minderheiten bezieht, mit anderen Worten die niederländischsprachige Bevölkerung in Wallonien und die französischsprachige Bevölkerung in Flandern. Aus diesem Grund enthält das letzte Regierungsabkommen (2009) der flämischen Regierung die ausdrückliche Erklärung, dass sie das Rahmenübereinkommen nicht ratifizieren wird. Diese Zurückhaltung hat nichts mit dem Sinn und Zweck des Übereinkommens zu tun, sondern ausschließlich mit seinen möglichen Auswirkungen auf die gemeinschaftlichen Verhältnisse im Land. Die derzeitige institutionelle Organisation und die Sprachengesetzgebung sind Ergebnis eines historischen Kompromisses.In der staatlichen Struktur Belgiens wurden bereits mehrere Mechanismen eingebaut, um die Minderheiten zu schützen, unter anderem die besonderen Mehrheiten, das Verfahren der Alarmglocke und die Parität in der föderalen und der Brüsseler Regierung.Es besteht die Befürchtung, wie Verfassungsexperten betonen, dass die Ratifizierung ohne Vorbehalt oder Relativierung die bestehenden komplexen Gleichgewichtsverhältnisse und Vereinbarungen zwischen den Sprachgemeinschaften gefährden könnte.
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