Author(s)
Mares Ann
Source

Dokumentationszentrum über die Vlaamse Rand, 2009

Organisation
Documentatiecentrum Vlaamse Rand
Year
2009
Language
DE
omzendbrief peeters

Einführung

Das Rundschreiben Peeters ist ein Dokument, das der Sprachgebrauch in den Gemeindeverwaltungen des niederländischsprachigen Sprachgebiets in Belgien präzisiert. Dieses Rundschreiben wurde am 16. Dezember 1997 von dem ehemaligen flämischen Minister für innere Angelegenheiten Leo Peeters an die Gouverneure der flämischen Provinzen geschickt. Dieses Rundschreiben wurde später um das Rundschreiben Martens ergänzt, das die gleiche Regelung für die Dienstleistung von den öffentlichen Sozialhilfezentren beschreibt, und es wurde von dem Rundschreiben Keulen wieder bestätigt. Die am meisten besprochenen Teile im Rundschreiben Peeters sind diese hinsichtlich der sogenannten Fazilitätengemeinden im Vlaamse Rand um Brüssel und an der Sprachgrenze. Gesetzlicher

Hintergrund

Belgien ist in 4 Sprachgebieten eingeteilt: Das niederländische Sprachgebiet, das französische Sprachgebiet, das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt und das deutsche Sprachgebiet. In allen Gemeinden aus den einsprachigen Gebieten gilt der vorrang der Sprache jedes einsprachigen Gebiets (Artikel 4 der Verfassung), also ebenso in den Fazilitätengemeinden, die einen vollständigen Teil des niederländischsprachigen Sprachgebiets sind.

Nach der Festlegung der Sprachgrenze wurden Fazilitäten eingeführt in den Gemeinden, in denen die damals rezent entstandene Sprachminderheit höher war als 30 prozent. In diesen Gemeinden kann die Privatbevölkerung, auf ihre Bitte, in gemeindlichen Sachen in der bevorzugten Sprache bedient werden (in diesem Fall in französischer Sprache). Das Rundschreiben stellt, dass diese Fazilitäten als eine Massnahme zur Förderung der Integration gesehen werden sollen und es wird angenommen, dass sie einen erlöschenden Charakter haben. Unter anderem weil der Gesetzgeber in dieser Hinsicht nicht klar ist, perzipieren Französischsprachige diese Fazilitäten aber als eine definitive Errungenschaft, als ein Recht, das einer Minderheit gewährt wird. Eine solche Interpretation der Fazilitäten sorgt für einen großen Zustrom von vielen neuen, hauptsächlich französischsprachigen Einwohnern, die deshalb nicht notwendigerweise Annäherung mit der lokalen Bevölkerung, im socialen Leben und mit den Händlern suchen müssen, und die vorwiegend auf die Region Brüssel-Hauptstadt angewiesen sind. Um dieser Evolution entgegenzutreten, beruft die Flämische Gemeinschaft sich auf das Rundschreiben Peeters und somit werden die Gemeinden damit beauftragt, sich strikt an das Sprachgesetz des einsprachigen Gebiets zu halten. Die wichtigste Bestimmung dieses Rundschreibens ist die Bestimmung, dass die Fazilitätengemeinden alle Dokumente an alle Bürger regulär in niederländischer Sprache schicken müssen, worauf diejenige, die das wünschen, selber und für jedes Dokument um eine französische Übersetzung bitten müssen. Beim Antrag von Dokumenten im Gemeindehaus gilt in den Sprachgrenzegemeinden, dass die Dokumente in niederländischer Sprache angefertigt und herausgegeben werden, worauf der Bürger nachher um eine Übersetzung bitten kann. In den Gemeinden in der Peripherie kann der Bürger vorher bitten um ein in französischer Sprache angefertigtes Dokument. Weiterhin stellt das Rundschreiben, dass die Verwaltung einer Fazilitätengemeinde sowie die örtlichen öffentlichen Dienste immer die niederländische Sprache benutzen müssen. Es ist also nicht erlaubt, während Gemeinderatssitzungen oder Stadtverordnetenversammlungen eine andere Sprache als die niederländische Sprache zu sprechen. Die Nicht-Ernennung der 3 Bügermeister der Fazilitätengemeinden nach den letzten Gemeindewahlen in 2006 ist ebenso eine Folge der strikten Interpretation der Sprachgesetzgebung, gemäß dem Rundschreiben Peeters.

Juristischer Streit

Obwohl sie auf dem Hoheitsgebiet der Flämischen Region keine Zuständigkeit haben, führten die französischsprachige Gemeinschaft und die Wallonische Region zusammen mit den Französischsprachigen Gemeindeverwaltungen einiger Fazilitätengemeinden einen langjährigen juristischen Streit mit einem Beschwerdeverfahren gegen das Rundschreiben Peeters. Die Beschwerden zeigen, dass das Wort Fazilitäten durch die beiden Parteien nicht gleich interpretiert wird: auf französischer Seite beruft man sich auf den ‘Personenrecht des freien Sprachgebrauchs’ des französischsprachigen, während Flamen den Sprachgebrauch in Verwaltungssachen mit dem Territorialitätsprinzip verknüpfen. Schließlich vernichtete (eine niederländischsprachige Kammer des) Staatsrates das Rundschreiben nicht, weil eine zu breite Interpretation der Fazilitäten zu einem System der Zweisprachigkeit führen würde, wobei der Vorzug in Sachen der Sprache von Personen in Verträge festgelegt wird, und also zu einer verfassungswidrigen Situation führt. Das Rundschreiben Peeters gilt also noch immer und Juli 2008 fällte eder Staatsrat einen Urteil, in dem dieses Rundschreiben als die einige richtige Interpretation des Sprachgesetz für die 6 Fazilitätengemeinden um die Region Brüssel Hauptstadt erklärt wurde.

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Publication type
Card
Category
Community Relations
Language Legislation / Politics
Region
Vlaamse Rand
Faciliteitengemeenten